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"Präventivkrieg als Mittel der Politik - Begriff und Geschichte"
 

Zur genaueren Begriffsbestimmung lassen sich dem Präventivkrieg Angriffs- und Verteidigungskrieg gegenüberstellen. Dies scheint um so mehr geboten, da der Präventivkrieg Elemente der beiden anderen Kriegsformen in sich vereinigt.
Ist für den Verteidigungskrieg das "Abwarten des feindlichen Stoßes" (1), sowie das 'negative' Kriegsziel der Abwehr eines gegnerischen Angriffes charakteristisch, so läßt sich der Angriffskrieg durch das Eröffnen der Kampfhandlungen aus eigener Initiative und in Verfolgung eines 'positiven' Kriegszieles (wie etwa der Eroberung von fremden Territorium) recht eindeutig beschreiben.
Kennzeichnend für den Präventivkrieg ist nun, daß er der Abwehr eines als sicher bevorstehend eingeschätzten feindlichen Angriffes durch ein offensives Vorgehen dienen soll. Er vereinigt also seinem Wesen nach immer sowohl Elemente des Angriffs bzw. der Verteidigung und das Verhältnis beider Elemente zueinander "könnte als Unterscheidungsmerkmal zwischen verschiedenen Formen des Präventivkrieges dienen; [...] von der engsten Notwehrprävention bis zur voraus greifenden Vorbeugung." (2).
Ist diese Begriffsdefinition noch scheinbar unproblematisch, so läßt sich in der politischen Praxis wohl selten klar entscheiden, wann ein feindlicher Angriff so unabwendbar droht, daß ihm nicht mehr mit politischen, sondern nur noch mit militärischen Mitteln begegnet werden kann. Nun liegt es aber im Wesen des präventiven Vorgehens selbst, daß ein Angriff zur Abwendung drohender Gefahr aus militär-strategischer Sicht so früh wie möglich zu erfolgen hat, um den Gegner schon in seinen vermuteten Aufmarschbestrebungen zu stören und durch entscheidende Schläge zu Beginn der Auseinandersetzung in die Defensive drängen zu können.
Die militärische Führung muß daher ein Interesse daran haben, daß Kriegserklärung und Eröffnung der Kampfhandlungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, will sie nicht Sinn und Nutzen des praevenire in Frage stellen. Dies gilt unter Umständen selbst dann, wenn die Unausweichlichkeit einer drohenden Gefahr noch nicht mit letzter Sicherheit erwiesen werden kann.
In der politischen Praxis und nicht zuletzt auch in der retrospektiven historischen Beurteilung verschwimmt daher die begrifflich noch scharf zu trennende Unterscheidung zwischen Angriffs- und Präventivkrieg zu einer indifferenten Grauzone.
Für die Politik bedeutet die dem Präventivgedanken inhärente Notwendigkeit einer möglichst frühen Kriegseröffnung, daß "einer strategischen Erwägung [der Militärs; M.S.] politische Entscheidungsgewalt zugesprochen" wird (3). Mit der Konsequenz, daß der Machtkampf zwischen politischer und militärischer Führung über die Entscheidungskompetenzen im Staatsgefüge gerade auf dem Gebiet der Präventivkriegsfrage "in besonderem Maße ausgefochten wird." (4). Schließlich ist zu erwarten, daß die politische Seite nur in dem Fall einem Präventivkrieg zustimmt, in dem alle anderen Mittel zur Konfliktverhütung bzw. -bewältigung bereits ausgeschöpft wurden oder keinen Erfolg mehr erwarten lassen.
In der historischen Betrachtung läßt sich eine Unterscheidung zwischen Angriffs- bzw. Präventivkrieg nur für die Fälle einigermaßen eindeutig vornehmen, in denen die vorbeugende Kriegseröffnung durch den sich bedroht fühlenden Staat unterblieben ist. Denn nur dann läßt sich die von den Befürwortern eines Präventivkriegs angenommene feindliche Bedrohung realistisch einschätzen.
Greift ein Staat hingegen zum Mittel des Präventivkrieges und führt so den befürchteten Konflikt selbst herbei, läßt sich im Nachhinein über die Erfolgsaussichten einer politischen Krisenbewältigung nur noch spekulieren. Unterbleibt hingegen der Schritt zum praevenire und kommt es wie befürchtet zu dem gegnerischen Überfall, so wäre der angestrebte Krieg (unter Berücksichtigung der politischen Schritte, die zum Krieg geführt haben) mit einiger Begründung ein präventiver gewesen.
Die dritte Möglichkeit, daß sowohl der Präventivkrieg, als auch der erwartete gegenerische Überfall unterbleiben, trifft auf die hier zu untersuchende Situation zu. Konkret bedeutet das, daß die von der militärischen Führung angestrebte Auseinandersetzung mit dem Zarenreich - wenn sie zustandegekommen wäre - eher den Charakter eines Angriffs- als eines Präventivkrieges gehabt hätte, da die von den russischen Truppenstationierungen ausgehende Gefahr nicht so groß gewesen ist, als daß es in den folgenden Jahren zu einem russischen Angriff auf die Mittelmächte gekommen wäre.
Von der älteren deutschen Historiographie ist gelegentlich die Auffassung vertreten worden, daß die von Waldersee im Winter 1887  angestrebte Auseinandersetzung mit dem Zarenreich nur den Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Juli 1914 vorweggenommen hätte und ihr somit durch die Abwendung einer dem Deutschen Reich drohenden Gefahr  (die eben nicht 1888, sondern erst 1914 zum Ausbruch gekommen sei) doch der Charakter eines Präventivkrieges zugesprochen werden müsse. Heinrich O. Meisner schreibt beispielsweise im Vorwort zu der von ihm herausgegebenen Waldersee'schen Korrespondenz: "[Waldersee] sah die Gefahr und wollte ihr auf seine militärische Weise begegnen, den Schicksalsknoten der russisch-französischen Entente zerschlagen, solange das noch möglich schien[...]. Der Schritt unterblieb, [...] die Entente festigte sich zum Bündnis, und zwanzig Jahre später machten Iswolski und Poincaré, die Erben Katkows und Boulangers, 'ihren' Präventivkrieg, [...] ohne Scheu vor dem Odium, allerdings auch mit den für Deutschland inzwischen völlig ungünstig gewordenen Chancen." (5).
Diese These wäre nur unter der Voraussetzung haltbar, daß die Mittelmächte im Juli 1914 Opfer eines geplanten Überfalls oder zumindest einer krisenhaften Entwicklung geworden wären, auf die sie selbst keinen entscheidenden Einfluß mehr hätten ausüben können.
Ohne länger bei der Debatte über die Kriegsschuldfrage von 1914 verweilen zu wollen, sei an dieser Stelle nur kurz das Gutachten von Hermann Kantorowicz genannt (6).
Kantorowicz differenziert die Verantwortlichkeit für den Kriegsausbruch 1914 jenseits von emotionsgeladener Schuldzuweisung in juristischen Begriffen wie folgt: "unbedingter Vorsatz (dolus directus) Deutschlands zum Lokalkrieg Österreich-Ungarns gegen Serbien; bedingter Vorsatz (dolus eventualis) zum Kontinentalkrieg, der durch den Lokalkrieg auch provoziert wurde; fahrlässige Herbeiführung des Weltkrieges, der aus dem Kontinentalkrieg hervorging." (7).
Daraus folgt, daß entgegen Meisners Auffassung, im Juli 1914 eben nicht die verschleppte Gefahr der Wintermonate 1887/88 zum Ausbruch kam und mithin dem von Waldersee angestrebten Krieg auch in Hinsicht auf den Kriegsausbruch von 1914 das präventive Element abgesprochen werden muß. Hätte sich die militärische Führung gegenüber der politischen Elite durchsetzen können, dann wäre das Deutsche Reich der moralischen Katastrophe von 1914 nicht entgangen, sondern hätte lediglich die nach Kantorowicz zu differenzierende Kriegsschuld in das Jahr 1888 vorverlegt. Zu den Details des Kriegsausbruchs im Juli 1914 sei auf die Studie von Fritz Fischer, sowie die sich im Zuge der daran anschließenden 'Fischer-Kontroverse' erfolgten Neubewertung der Thematik verwiesen (8).
Interessanterweise gesteht Waldersee weder in den Tagebuchaufzeichnungen, noch in seinem Briefwechsel seinen Irrtum hinsichtlich der Brisanz der von den russischen Truppenbewegungen (9) ausgehenden Gefährdung ein. Hatte er seine Überzeugung Mitte November 1887 gegenüber dem deutschen Generalkonsul in Warschau, von Rechenberg, mit Nachdruck vertreten: "Glauben Sie mir, Rußland ist in voller Vorbereitung eines Krieges, der im Frühjahr ausbrechen soll!" (10), so führte  das Ausbleiben des Krieges nicht etwa zu einer Korrektur seiner Ansicht. Vielmehr erneuerte er seine Kassandrarufe im Herbst 1888 für das darauffolgende Frühjahr (11).
Eine Begründung hierfür läßt sich aufgrund fehlender Quellenzeugnisse nur indirekt herleiten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wollte Waldersee mit seinem Drängen zum Präventivkrieg nicht nur der scheinbar von Rußland aus drohenden Gefahr begegnen (12). Vielmehr sollte eine militärische Lösung die ihm unerträglich erscheinende "Schaukelpolitik" des Bismarck'schen 'Systems der Aushilfen' ablösen, um auf diese Weise sowohl die Reichsgründung von 1871, sowie die hegemoniale Stellung Deutschlands innerhalb Europas endgültig festzuschreiben.
Für Waldersee war Krieg im allgemeinen und der angestrebte Präventivkrieg in der besonderen politischen Situation der späten Bismarckzeit ein legitimes Mittel der Politik; mehr noch, in Überhebung des Krieges über die politischen Alternativen der Staatsführung wurde die Politik in Umkehrung der Clausewitz'schen These, nach der Krieg die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln sei, zur bloßen "Dienerin der Kriegführung" degradiert, während "der Präventivkrieg zur 'Patentlösung' politischer Gegensätze" avancierte (13).
Unterstützung erfährt diese These durch die schon zitierte Auffassung des Generals von Loe, nach der die Politik für die eigene Nation nur die günstigste Ausgangslage zur Kriegführung schaffen könne (14), sowie durch eine Tagebuchnotiz Waldersees, in der er über die Stellung des Reichskanzlers nachsinnt: "Wir müssen das große Geschick des Kanzlers und sein Ansehen in der Welt benutzen, um noch einige Zeit den Frieden zu erhalten, sobald aber unsere Rüstung fertig ist, den Kampf [...] herbeiführen. Bis dahin mit dem Kanzler, wenn es Ernst wird aber ohne ihn; wenn es sein muß auch gegen ihn." (15).
Was einem hier entgegentritt, ist die streng utilitaristisch ausgerichtete Staatsräson Machiavellis, in der ethische Bedenken oder gar die moralische Verantwortung für den selbst herbeigeführten Krieg völlig hinter die Frage der Sicherung und ggf. der Ausdehnung der eigenen Machtbasis zurücktreten. Machiavelli hatte der politischen Führung grundsätzlich empfohlen, "nicht nur auf die gegenwärtigen Unruhen zu achten, sondern auch auf die zukünftigen" und diese - in Übereinstimmung mit dem Präventivkriegsgedanken - "unter Aufbietung aller ihrer Kräfte im Keim [zu] ersticken" (16). Darüberhinaus teilte Waldersee auch die folgende Auffassung des Florentiners, nach der ein Krieg nicht dadurch vermieden werden könne, daß man ihm aus dem Wege ginge, da er in diesem Fall "nur zum Vorteil der anderen" aufgeschoben werde (17).
Schon das der Einleitung zu dieser Arbeit vorangestellte kurze Zitat des Generalquartiermeisters (18) zeigt, daß ihm die moralische Konsequenz einer Unterscheidung in Angriffs- bzw. Präventivkrieg, sowie die grundsätzliche Bewertung von Krieg "als Entartungszustand der menschlichen Gesellschaft" (19) fremd waren. Während der französische Kardinal und Politiker Richelieu bereits Anfang des 17. Jahrhunderts die machiavellistische Auffassung der Staatsräson dahingehend eingeschränkt hatte, daß "nicht mehr der Wille des Fürsten" die "Quelle des Rechts" sei, da dieser nur im Auftrag Gottes handle, dessen Normen von "Recht und Sittlichkeit [...] über dem Interesse des [jeweiligen] Herrschers" stünden (20) und während auch im Zuge der Aufklärung Krieg, sofern er nicht zur Selbstverteidigung geführt werde, als ein grundsätzlich verwerflicher Akt politischen Handelns beurteilt wurde, hielt Waldersee an seiner Auffassung vom Recht des Stärkeren fest. In einem Gespräch mit Wilhelm II. äußerte er im Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Krieg eröffnet werden könne: "es sei [im Nachhinein; M.S.] auch völlig gleichgültig, wer mit Recht oder Unrecht angefangen habe. Dauernd Recht habe allein der der Sieger bleibe." (21).
Der sich hieraus ableitende Gedanke, ob es einen gerechtfertigten (Präventiv-) Krieg überhaupt geben kann, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, würde sicherlich weit über den Rahmen dieser Arbeit hinausführen. Statt ihn also an dieser Stelle weiterzuverfolgen, sei daher auf die kursorische Darstellung der seit der Renaissance in der Geistesgeschichte formulierten Antworten bei Karl-Ernst Jeismann verwiesen (22).
Doch auch ohne Rückgriff auf eine ethisch begründete Argumentation zu nehmen, hätte die politische Führung der Generalität den Anspruch auf das Primat der Entscheidungsbefugnis allein unter formalen Gesichtspunkten verweigern können. Aufgabe der Militärs sei es, so Jeismann, die politische Gesamtlage aufgrund ihrer berufsspezifischen Spezialisierung allein unter dem Aspekt eines möglichen Kriegsausbruchs und -verlaufs zu beurteilen. Dem handelnden Staatsmann erscheine ein präventiver Kriegsbeginn aber als "nur eine Möglichkeit politischen Handelns unter vielen anderen und besseren", zwischen denen er auswählen könne (23). Im übrigen sei das militärische Denken naturgemäß auf den Zeitpunkt des Kriegsausbruchs hin ausgerichtet, da nur bis dahin eine militärische Planung und Vorbereitung unter einigermaßen gesicherten Annahmen erfolgen könne.
Für die politischen Überlegungen, bei denen primär "das Miteinanderleben von Staaten" im Zentrum des Interesses stehe, sei hingegen das Ende eines Krieges von viel größerer Wichtigkeit, da von diesem Augenblick an wieder die friedlichen Beziehungen zwischen Staaten entwickelt und fortgedacht werden müßten, für die der Krieg nur eine vorübergehende Unterbrechung bedeutet habe (24).
Da die politische Führung stets die Gesamtheit aller möglichen zwischenstaatlichen Entwicklungen ins Auge fassen müsse und sich nicht wie die Generalität nur auf den Teilaspekt der Kriegführung beschränken könne, gebühre ihr auch hinsichtlich der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen der Vorrang bei der Entscheidungsfindung (25).

In welcher Form sich die politische Führung dem Übergriff der Generalität erwehrt hat, soll nun im Rahmen der ereignisgeschichtlichen Betrachtung nachgezeichnet werden.


(1) Clausewitz, C.v.: Vom Kriege. Hinterlassenes Werk des Generals Carl v. Clausewitz. Hg. v. W. Hahlweg. Bonn 161952. S. 547. Zit. n. Jeismann, K.-E.: a.a.O. S. 14f.
(2) Jeismann, K.-E.: a.a.O. S. 14.
(3) ebd. S. 17.
(4) ebd.
(5) Waldersee, A.v.: Briefwechsel. S. XXVIII.
(6) Kantorowicz, H.: Gutachten zur Kriegsschuldfrage 1914. Aus dem Nachlaß herausgegeben und eingeleitet von I. Geiss. Frankfurt a.M. 1967.
(7) Kantorowicz, H.: a.a.O. S. 262-278. Zit. n. Geiss, I.: a.a.O. S. 324.
(8) Fischer, F.: a.a.O. Als eine zusammenfassende Darstellung der Kontroverse, unter Angabe weiterführender Literatur, vgl.: Schöllgen, G.: Griff nach der Weltmacht? 25 Jahre Fischer-Kontroverse. In: Historisches Jahrbuch 1986. S. 386-406. Drosz, J.: Les causes de la Première Guerre mondiale. Essai d'historiographie. Paris 1973. S. 69-164. Moses, J.A.: The Politics of Illusions. The Fischer Controversy in German Historiography. London 1975.
(9) Vgl. Kap. IV, 2 d, S. 76 dieser Arbeit.
(10) Waldersee, A.v.: Briefwechsel. S. 112. Waldersee an Rechenberg, 16.11.1887.
(11) NL Waldersee, 03.11.1888, Nr. 14, 148.
(12) Röhl, J.C.G.: Wilhelm II. S. 626.
(13) Jeismann, K.-E.: a.a.O. S. 144.
(14) Vgl. S. 60 dieser Arbeit.
(15) NL Waldersee, 15.04.1889, Nr. 15, 31f.
(16) Machiavelli, N.: Der Fürst. Florenz 1532; ND Stuttgart 1986. S. 21.
(17) ebd. S. 24. Vgl. NL Waldersee, 30.12.1887, Nr. 14, 54: "Der Kanzler ist der ganz irrthümlichen Ansicht[,] wir würden durch Warten besser, unsere Gegner aber schlechter. [...] im Allgemeinen liegt es aber umgekehrt[,] wir werden nicht besser, wohl aber unser Feind." Nicht bei Meisner; Unterstreichung im Original.
(18) Vgl. S. 4 dieser Arbeit.
(19) Jeismann, K.-E.: a.a.O. S. 12.
(20) ebd. S. 9; vgl. auch Richelieu, A.J.D.: Politisches Testament und kleinere Schriften. In: Klassiker der Politik, Bd.  14. Berlin 1926. Teil II, S. 167.
(21) NL Waldersee, 02.03.1889, Nr. 15, 23. So nicht in Meisner.
Vgl. die ganz ähnliche Auffassung Machiavellis: "Die Eroberungslust ist wahrlich eine sehr natürliche und verbreitete Erscheinung; und immer, wenn die Menschen - die dazu imstande sind - Eroberungen machen, werden sie gelobt oder wenigstens nicht getadelt;" a.a.O. S. 27.
(22) Jeismann, K.-E.: a.a.O. Insbesondere S. 7-31, wo auch weiterführende Literaturangaben zu finden sind.
(23) Vgl. auch zum folgenden: ebd. S. 145.
(24) ebd.
(25) ebd. S. 145f. u. 16.
 

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